Der Bund wird im Jahr 2023 neun Millionen Euro für „Fair Pay“-Zuschüsse zur Verfügung stellen. Die IG Kultur Österreich begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Nun ist es vor allem an den Bundesländern und Städten/Gemeinden mitzuziehen, um die weiterhin bestehenden Finanzierungslücken zu schließen. Nur eine faire Förderpraxis aller Gebietskörperschaften führt zu fairer Bezahlung von Kulturarbeit.
Im Rahmen der Budgetdebatte hat Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer angekündigt, dass der Bund zur Fortführung von „Fair Pay“ 9 Millionen Euro im Kulturbudget 2023 bereitstellen wird. Damit erhöht sich das Budget, das für Zuschüsse zur fairen Entlohnung von Kulturarbeit vorgesehen ist, im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Millionen Euro.
Die IG Kultur Österreich begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Zum einen ist damit erstmals klargestellt, dass die bislang stets unter dem Titel „Pilotphase“ durchgeführten Erhöhungen fortgeführt werden. Ziel ist weiterhin, dass faire Bezahlung von Kulturarbeit keine Sonderbudgets braucht, sondern die Berücksichtigung der realen Kosten für geleistete Arbeit in der Förderpraxis zum Standard wird.
Zum anderen ist jede Budgeterhöhung ein positives Signal. Ob die veranschlagten neun Millionen Euro ausreichen werden, kann derzeit nicht seriös beantwortet werden. Hierzu fehlt die Datengrundlage aus der „Pilotphase“ 2022: Wie viele Fördernehmende haben sogn. „Fair Pay-Zuschüsse“ eingereicht, wie viele nicht? Wie hoch war der Finanzierungsbedarf, den Fördernehmende für Fair Pay berechnet haben, und welcher Anteil davon wurde bewilligt?
Wir erwarten, dass das Kulturessort diese Daten nach Jahresende im Rahmen einer Evaluierung der Pilotphase 2022 transparent und nachvollziehbar veröffentlichen wird, um seriöse Aussagen treffen zu können. Und natürlich gilt es auch den Abschluss der laufenden Kollektivvertragsverhandlungen abzuwarten, die die Grundlage für „Fair Pay“-Berechnungen im Kulturbereich darstellen.
Faktum bleibt aber, dass der Bund nur ein Faktor in der Fair Pay-Rechnung ist. Der klassische Finanzierungsmix von Kulturarbeit besteht aus Eigenmitteln (z.B. aus Ticketverkauf) und Förderungen mehrerer Gebietskörperschaften (Bund, Bundesland und Gemeinde/Stadt). Nur ein Bruchteil der Akteur*innen, die das breite Kulturangebot in Österreich bereitstellen, erhält überhaupt eine Bundesförderung. Und auch diese ist in der Regel an die Bedingung geknüpft, dass sich auch das Bundesland, in dem das Vorhaben realisiert wird, an der Finanzierung beteiligt. Um die weiterhin eklatanten Finanzierungslücken zu schließen, sind nun auch die Länder und Städte/Gemeinden in der Pflicht. Nur eine faire Förderpraxis aller Gebietskörperschaften führt zu fairer Bezahlung von Kulturarbeit.
Damit zeigt sich, was die IG Kultur schon lange einmahnt: Eine faire Förderpraxis lässt sich nicht alleine auf Budgetfragen reduzieren sondern braucht eine Neuausrichtung der Förderpolitik im Zusammenspiel aller Beteiligten. Notwendig dafür: ein Strategieprozess, der über bloße Absichtserklärungen hinausgeht. Gerade angesichts explodierender Energiepreise und allgemeiner Teuerungen müssen die strukturelle Probleme in der Kulturszene Schritt für Schritt angegangen werden – damit die nun erreichten Erhöhungen des Bundes nicht in einmaligen Effekten verpuffen.